Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnisse interessengerecht begründen, situationsbedingt anpassen und, wenn nötig, fair beenden
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, wir unterstützen Sie in arbeitsrechtlichen Themen, wie insbesondere:
- Ausarbeitung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Bonusvereinbarungen und Mitarbeiterhandbüchern
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Einzelfragen, wie Abfindung und Wettbewerbsverbot
- Unterstützung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag
- Betreuung in visarechtlichen Angelegenheiten
Typische Mandate
Häufig gestellte Fragen
Überblick
Arbeitsrechtliche Bestimmungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Das Arbeitsrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten ("VAE") ist aus europäischer Sicht eher arbeitgeberfreundlich ausgestaltet. Dies zeigt sich unter anderem an den Regelungen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und der Tatsache, dass Gewerkschaften oder Betriebsräte derzeit nicht vorgesehen sind.
Rechtsgrundlage
Primäre Rechtsgrundlage für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bildet seit dem 02.02.2022 Federal Decree-Law No. 33 of 2021 ("UAE Labour Law").
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Bei Begründung des Arbeitsverhältnisses ist besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des Arbeitsvertrags zu legen. Dabei sind nicht nur die lokalen rechtlichen Besonderheiten zu beachten, sondern auch die konkreten Gegebenheiten im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Letzteres spielt vor allem bei Arbeitnehmern eine Rolle, die von einer ausländischen Gesellschaft in die VAE entsandt werden.
Gemäß UAE Labour Law können nur noch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Bestehende unbefristete Arbeitsverträge sind bis zum 31.12.2023 auf befristete Verträge umzustellen.
In Bezug auf den Inhalt des Arbeitsvertrags kann von den Bestimmungen des lokalen Arbeitsrechts nur zum Vorteil des Arbeitnehmers einzelvertraglich abgewichen werden.
Bestehen des Arbeitsverhältnisses
Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses sind unter anderem folgende Aspekte bedeutsam:
a. Gehalt
Es ist üblich, das Gehalt in Grundgehalt und verschiedene Zuschüsse, sogenannte Allowances, zu unterteilen.
Aktuell besteht kein gesetzlicher Mindestlohn. Das UAE Labour Law sieht jedoch die Möglichkeit zur Festlegung eines solchen durch Kabinettsbeschluss vor.
b. Arbeitszeiten
Dem Arbeitnehmer ist wenigstens ein Ruhetag pro Woche zu gewähren. Dieser muss nicht notwendigerweise auf den Freitag entfallen. In den VAE besteht also grundsätzlich eine Sechstagewoche. Allerdings sind die meisten Unternehmen in der Privatwirtschaft an zwei Wochentagen geschlossen.
Seit dem 01.01.2022 gilt für den öffentlichen Sektor eine viereinhalbtägige Arbeitswoche. Samstag und Sonntag bilden das neue Wochenende. Freitag ist ein halber Arbeitstag. Für den Privatsektor sind diese Änderungen nicht verbindlich.
c. Feiertage
An offiziell für den Privatsektor bekanntgegebenen Feiertagen steht dem Arbeitnehmer der volle Gehaltsanspruch zu. Dazu zählen derzeit beispielsweise das christliche Neujahr am 01.01., der Nationalfeiertag der VAE am 02.12. sowie das islamische Neujahr und die Feiertage zum Ende des Ramadan.
d. Erholungsurlaub
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage Urlaub pro Beschäftigungsjahr. Beträgt die Dauer des Arbeitsverhältnisses jedoch noch nicht ein Jahr, wenigstens aber sechs Monate, stehen dem Arbeitnehmer zwei Kalendertage pro Monat zu.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet insbesondere durch einvernehmliche Aufhebung, Zeitablauf, Kündigung, Tod oder komplette Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
Besteht das Arbeitsverhältnis wenigstens ein Jahr, hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf Abfindung. Zudem können ihm Urlaubsabgeltung, Erstattung von Heimkehrkosten und Schadensersatz zustehen.