Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche nach Kündigung

Wir haben die Interessen einer Arbeitnehmerin im Rahmen ihres Ausscheidens aus der Dubaier Tochtergesellschaft eines niederländischen Konzerns vertreten. Dabei haben wir die Mandantin hinsichtlich der ihr zustehenden arbeitsrechtlichen Ansprüche beraten, insbesondere in Bezug auf Abfindung und Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Kündigung. Zudem haben wir darüber aufgeklärt, dass die Mandantin nicht verpflichtet ist, nach Erhalt der Kündigungserklärung eine Rechtsverzichtserklärung zu unterzeichnen.

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Wir stehen Ihnen jederzeit für individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder per eMail.

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