Handelsvertreterrecht

Besonderheiten kennen, Risiken vermeiden

Streben Sie eine Zusammenarbeit mit Handelsvertretern oder Distributoren in den Vereinigten Arabischen Emiraten an oder unterhalten Sie bereits Vertragsbeziehungen mit lokalen Vertriebspartnern, kann es angezeigt sein, Rechtsrat einzuholen. Unser Fokus liegt dabei auf:

  • Beratung bei rechtlichen Aspekten in Bezug auf Aufbau neuer und Umstrukturierung bestehender Vertriebsstrukturen
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Handelsvertreter- und Distributionsverträgen
  • Ermittlung möglicher Eintragungen im Handelsvertreterregister
  • Begleitung bei Kündigung oder Auflösung von Handelsvertretungen

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Überblick

Zieht ein Unternehmen die Bestellung eines Handelsvertreters oder Distributors zum Vertrieb seiner Produkte oder Dienstleistungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten ("VAE") in Betracht, ist bezüglich der sich daraus ergebenden Rechtslage danach zu unterscheiden, ob die Handelsvertretung registriert wird oder nicht.

Sofern eine Eintragung der Vertretung bei der zuständigen Behörde möglich ist und auch durchgeführt wird, finden automatisch die sehr vertreterschützenden Regelungen des lokalen Handelsvertreterrechts Anwendung. Rechtsgrundlage ist seit Mitte Juni 2023 Federal Law No. 3 of 2022 ("UAE Commercial Agency Law"). Die Bestimmungen des UAE Commercial Agency Law sind einzelvertraglich nicht abdingbar.

Ein registrierter Handelsvertreter genießt beispielsweise per Gesetz Exklusivität in dem ihm zugewiesenen Territorium. Zudem steht ihm ein Provisionsanspruch für alle Produkte und Dienstleistungen zu, die seiner Vertretung unterfallen und in seinem Territorium verkauft werden. Dies gilt auch dann, wenn der Handelsvertreter nicht an dem Geschäftsabschluss beteiligt war. Auch kann der Handelsvertreter bei Unstimmigkeiten mit dem Prinzipal, zumindest solange kein Rechtsstreit anhängig ist, die Einfuhr weiterer Waren in die VAE unterbinden.

Die dem Handelsvertreter durch das UAE Commercial Agency Law eingeräumten Rechte bestehen solange, bis die Vertretung aus dem Register gelöscht ist.

Die vorgenannten Schutzrechte greifen nicht, sofern die Handelsvertretung nicht eingetragen ist.

Bloßer Zeitablauf eines befristeten Vertrags reichte in der Vergangenheit nicht aus, um die Löschung einer eingetragenen Vertretung zu bewirken. Es bedurfte vielmehr des Vorliegens eines wichtigen Grunds, um einen befristeten Vertrag nicht verlängern zu müssen oder einen unbefristeten Vertrag kündigen zu können.

Das neue UAE Commercial Agency Law ist dagegen flexibler gestaltet und sieht zum Beispiel die Möglichkeit einer echten Befristung vor, so dass mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und Beachtung der Vorschriften zur rechtzeitigen Anzeige der Nichtverlängerung die Vertragsbeziehung endet.

Es bleibt abzuwarten, ob sich der Hersteller künftig unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Konditionen tatsächlich ohne Leistung einer hohen Ausgleichszahlung von einem registrierten Handelsvertreter lösen kann.

Wegen der weitreichenden Schutzrechte eines eingetragenen Handelsvertreters kommt der Auswahl des Vertriebspartners besondere Bedeutung zu. Vor dessen Bestellung ist zudem zu überlegen, den Vertrag bewusst nicht registrierungsfähig zu halten, sofern dem keine compliance-rechtlichen Erwägungen entgegenstehen.

In jedem Fall sollten bei der Vertragsgestaltung die lokalen rechtlichen Besonderheiten Berücksichtigung finden, damit insbesondere eine Nichtverlängerung bzw. Kündigung bei Fehlverhalten des Handelsvertreters möglich ist. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund des neuen UAE Commercial Agency Law, da es den Parteien größere Flexibilität einräumt.