Muss ich für meine Mitarbeiter in den Emiraten Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber lediglich eine Krankenversicherung für seine Arbeitnehmer bereitzustellen und dies auch nur in den Fällen, in denen der Arbeitgeber im Emirat Dubai oder Emirat Abu Dhabi ansässig ist. Ab Januar 2025 soll die Kankenversicherungspflicht auch in den übrigen Emiraten gelten. Ohne den Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung wird üblicherweise keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (sogenanntes Residence Visa) für den Mitarbeiter ausgestellt. Für den Abschluss einer Arbeitslosenversicherung hat der Arbeitnehmer selbst Sorge zu Tragen. Andere Sozialversicherungsbeiträge, wie beispielsweise Beiträge zur Renten- oder Pflegeversicherung, existieren derzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht.

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