Beratung nach Erhalt einer Räumungsaufforderung

Wir haben unsere Mandantin im Hinblick auf ihre Rechte als Mieterin nach Erhalt einer Räumungsaufforderung wegen Verkaufs der Mietsache beraten. Nach Feststellung der Wirksamkeit der Räumungsaufforderung und Berechnung des konkreten Auszugszeitpunkts haben wir die Verlängerung des Mietvertrages für den Zeitraum von Ablauf des bestehenden Vertrages bis zum Inkrafttreten der Räumungsaufforderung mit dem Vermieter verhandelt und dabei erwirkt, dass die Mieterin bis zum Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in der Wohnung verbleiben konnte.

Was ist Ihr konkretes Anliegen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder per eMail.

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