Beilegung von Streitigkeiten wegen Übernahme von Reparaturkosten

In der Wohnung unseres mietenden Mandanten entstanden durch einen defekten Boiler und eine schadhafte Klimaanlage erhebliche Wasserschäden, die umfassende und kostenintensive Reparaturarbeiten erforderlich machten. Der Vermieter weigerte sich zunächst, diese Kosten zu tragen. Nach Durchsicht des Mietvertrages, in dem sich der Vermieter ausdrücklich zur Übernahme solcher Kosten verpflichtet hatte, und Erläuterung der Rechtslage konnten wir die Angelegenheit zugunsten unseres Mandanten mit dem Vermieter gütlich regeln.

Was ist Ihr konkretes Anliegen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder per eMail.

Ihr Ansprechpartner