Reduzierung der behördlichen Transaktionsgebühren

Um die Anteile an einer JAFZA Offshore-Gesellschaft, die eine Immobilie in Dubai hält, übertragen zu können, bedurfte es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (sogenannter NOC) des Dubai Land Department. Grundsätzlich beläuft sich die Gebühr für die Erteilung eines solches NOC auf 4% des Grundstückwerts. Da im vorliegenden Fall indes die aktuellen Gesellschafter der JAFZA Offshore-Gesellschaft und die schlussendlich wirtschaftlich Berechtigten der neuen Gesellschafterin der Offshore-Gesellschaft identisch waren, haben wir für unsere Mandanten erreicht, dass das Dubai Land Department nach Vorlage umfangreicher Dokumentation lediglich eine reduzierte Gebühr von 0,125% des Grundstückswerts analog der Schenkungsgebühr veranschlagte.

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