Immobilienerwerb mit Ablösung einer Hypothek

Die Besonderheit dieses Mandats bestand darin, dass die Immobilie, die unser österreichischer Mandant zu kaufen beabsichtigte, mit einer Hypothek belastet war. Insofern musste die Hypothek zunächst durch den Mandanten bei der involvierten Bank abgelöst werden, bevor das Eigentum auf ihn übertragen werden konnte. Zum Schutz des Mandanten haben wir daher in einem gemeinsamen Termin mit dem Verkäufer bei einem sogenannten Real Estate Registration Trustee Office die Immobilie zu Gunsten des Mandanten blockieren lassen. Sodann haben wir den Mandanten bei dem Verfahren zur Ablösung der Hypothek und der schlussendlichen Ausstellung der auf seinen Namen ausgestellten Eigentumsurkunde, des sogenannten Title Deed, begleitet.

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