Beendigung einer nichtregistrierten Handelsvertretung

Ziel unseres Mandanten war es, die Vertragsbeziehungen zu einem in den VAE ansässigen Handelsvertreters möglichst einvernehmlich zu beenden. Dazu haben wir zunächst verbindlich festgestellt, dass keine Eintragungen im Commercial Agency Register der VAE bestehen und mithin die vertreterschützenden Normen des UAE Commercial Agency Law keine Anwendung finden. Im Dialog mit den in Deutschland ansässigen Anwälten des Mandanten haben wir sodann einen Aufhebungsvertrag aus der Perspektive des Rechts der VAE überarbeitet. Dieser wurde ohne signifikante Änderungen von der Gegenseite akzeptiert und unterzeichnet.

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