Neben dem Kaufpreis fällt in der Regel eine Maklerprovision von 2% des Kaufpreises an. Die grundbuchführende Behörde, das Dubai Land Department, erhebt üblicherweise eine sogenannte Transfer Fee von 4% des Kaufpreises, die von Käufer und Verkäufer je hälftig zu zahlen ist, sofern sich die Parteien auf keine abweichende Kostentragung geeinigt haben. In der Praxis wird diese Gebühr regelmäßig von dem Käufer getragen. Hinzu kommen Gebühren des für die Durchführung des Immobilienkaufs zuständigen Real Estate Registration Trustee Office von mindestens AED 2.000 sowie Gebühren für die Ausstellung der Eigentumsurkunde (sogenannter Title Deed), die in der Regel bei AED 580 liegen. Weitere Kosten können für das Beantragen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (sogenannte No Objection Certificates) entstehen, die beispielsweise von Projektentwicklern benötigt werden.
Welche Erwerbskosten kommen auf mich bei einem Immobilienerwerb zu?
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