Mit der Liberalisierung des Gesellschaftsrechts ist ein Sponsor nur noch in Ausnahmefällen zwingend zu bestellen. Der Begriff "Sponsor" hat dabei vielfältige Bedeutungen und richtet sich nach der Rechtsform und dem Standort des zu gründenden Unternehmens. Setzen Sie beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Staatsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate auf, also eine sogenannte Limited Liability Company (LLC), ist der Sponsor, falls er überhaupt noch zu bestellen ist, je nach Unternehmensgegenstand der LLC Mit- oder Mehrheitsgesellschafter. Dagegen fungiert der Sponsor im Rahmen der Gründung von Sole Establishments oder Civil Companies lediglich als sogenannter National Service Agent, der keine Möglichkeiten der Einflussnahme auf Gesellschafter- oder Geschäftsführerebene besitzt. In jedem Fall muss der Sponsor, sofern er noch erforderlich ist, entweder emiratischer Staatsbürger oder eine Gesellschaft sein, die zu 100% von emiratischen Staatsbürgern gehalten wird. Ein Sponsor in Form eines National Service Agent für unselbständige Zweigniederlassungen ausländischer Muttergesellschaften (sogenannte Branches) muss auch im Staatsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate in der Regel nicht mehr bestellt werden.
Was versteht man unter einem Sponsor?
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