Der Kauf einer Immobilie allein berechtigt den Eigentümer noch nicht, dauerhaft Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu nehmen. Vielmehr muss er in einem eigenständigen Verfahren bei dem Dubai Land Department eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (sogenanntes Residence Visa) beantragen. Ausschlaggebend dafür, ob ein Immobilieneigentümer überhaupt zur Beantragung eines Residence Visa berechtigt ist und welche Optionen ihm zur Verfügung stehen, sind insbesondere der Wert der Immobilie, das Alter des Antragstellers, der Fertigstellungsgrad der Immobilie und das etwaige Bestehen einer Finanzierung.
Führt ein Immobilienerwerb automatisch dazu, dass ich mich in den Emiraten unbefristet lange aufhalten kann?
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