Der Kauf einer Immobilie allein berechtigt Sie als Eigentümer noch nicht, dauerhaft Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu nehmen. Vielmehr müssen Sie in einem eigenständigen Verfahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (sogenanntes Residence Visa) beantragen. Ausschlaggebend dafür, ob Sie in Ihrer Eigenschaft als Immobilieneigentümer überhaupt zur Beantragung eines Residence Visa berechtigt sind und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, sind insbesondere der Wert der Immobilie und das Bestehen einer etwaigen Finanzierung.
Führt ein Immobilienerwerb automatisch dazu, dass ich mich in den Emiraten unbefristet lange aufhalten kann?
Weitere Fragen zur Gesellschaftsrecht
Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?
Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder per eMail.