VAE-Arbeitsgesetz geändert

Die Obergrenze von drei Jahren für befristete Arbeitsverträge ist aufgehoben. Somit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nunmehr eine beliebige Beschäftigungsdauer mit der Option, den Vertrag nach Ablauf zu verlängern, vereinbaren. Unbefristete Arbeitsverträge können nach wie vor nicht mehr abgeschlossen werden.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.