Umsetzung der investorenfreundlichen Änderungen zum Gesellschaftsrecht beginnt

Erste Behörden haben in den vergangenen Wochen damit begonnen, die Änderungen zum Gesellschaftsrecht der VAE umzusetzen. Dubai Economy und das Ministry of Economy haben beispielsweise bestätigt, dass bei bestehenden unselbständigen Zweigniederlassungen ausländischer Muttergesellschaften (sogenannte Branches) der National Service Agent ab sofort abberufen werden kann bzw. bei Neugründungen kein National Service Agent zu bestellen ist. In Bezug auf LLCs haben die Lizenzbehörden der Emirate Dubai und Abu Dhabi zwischenzeitlich eine Vielzahl von Aktivitäten bestimmt, für die ab dem 01.06.2021 kein emiratischer Gesellschafter mehr benötigt wird.

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