Neues Visum für Ausländer im Ruhestand

Das neue Gesetz erlaubt es in den Emiraten lebenden Ausländern über 55 Jahren, eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu beantragen, welche nach Ablauf verlängert werden kann. Die neue Regelung soll ab 2019 in Kraft treten. Der Antragsteller muss entweder eine Immobilieninvestition im Wert von mindestens AED 2 Millionen, Ersparnisse in Höhe von mindestens AED 1 Million oder ein laufendes Einkommen von mindestens AED 20.000 pro Monat nachweisen können.

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