Ab dem 11.11.2018 müssen Kläger in Zivil- und Handelssachen, an denen nicht arabischsprachige Beklagte beteiligt sind, prozessrelevante Unterlagen ins Englische übersetzen. Die Gerichte in Abu Dhabi sind damit die ersten Gerichte im Staatsgebiet eines Landes in der Region, die Englisch als offizielle Zweitsprache einführen.
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