Ausweiterung der Arbeitslosenversicherung

Beschäftigte in Freihandelszonen (außer DIFC und ADGM) und halbstaatlichen Einrichtungen, die bisher von der Versicherungspflicht ausgenommen waren, müssen sich nun bis zum 30.06.2023 bzw. innerhalb von vier Monaten nach Beschäftigungsbeginn, wenn sie nach dem 28.02.2023 eingestellt wurden, für die Pflichtversicherung anmelden.

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