Die Arbeitnehmer, die sich bei Einführung der Arbeitslosenversicherung im Januar letzten Jahres frühzeitig angemeldet haben, haben nun Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei Verlust des Arbeitsplatzes, sofern sie mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen versichert waren und die monatlichen Prämien pünktlich an den Versicherer gezahlt haben.
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