Reform der Economic Substance Regulations in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Veröffentlicht am 28.09.2020

Mit den sogenannten Economic Substance Regulations ("ESR") haben die Vereinigten Arabischen Emirate ("VAE") im April 2019 neue Rechtspflichten für Unternehmen, die in den VAE lizenziert sind, eingeführt. Derartige Vorschriften dienen im Allgemeinen der Bekämpfung von Steuerflucht durch Unternehmen, indem sie gewährleisten, dass die Einkünfte, die ein Unternehmen in einem Staat erzielt, tatsächlich in Einklang mit dem Umfang der in diesem Staat ausgeübten Geschäftstätigkeit und der dort insofern vorgehaltenen Infrastruktur stehen. Nach nur knapp eineinhalb Jahren sind die ESR jetzt umfassend reformiert worden. Wir informieren Sie im Folgenden über wichtige Änderungen:

Welches sind die neuen Rechtsgrundlagen?

Das VAE-Kabinett verabschiedete im August 2020 Cabinet Resolution No. 57 of 2020 on Economic Substance Requirements. In der Folge erließ das Finanzministerium mit Ministerial Decision No. 100 of 2020 konkretisierende Ausführungsbestimmungen (insgesamt "reformierte ESR").

Die reformierten ESR ersetzen die bislang gültigen Vorschriften rückwirkend zum 01.01.2019.

Was ändert sich unter den reformierten ESR?

Die reformierten ESR enthalten eine Vielzahl von Änderungen. Eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie nachstehend zusammengestellt:

Anwendungsbereich

Die reformierten ESR umfassen unter anderem eine Begrenzung ihres Anwendungsbereichs durch eine Neufassung des Begriffs Licensee. Licensee wird nun definiert als "an entity that is a juridical person (incorporated inside or outside the State) or an Unincorporated Partnership, registered in the State, including a Free Zone and a Financial Free Zone and carries on a Relevant Activity".

Daraus folgt, dass beispielsweise natürliche Personen und Sole Proprietorships nicht mehr in den Anwendungsbereich der reformierten ESR fallen.

Ausnahmekategorie Exempt Licensee

Die reformierten ESR führen die Ausnahmekategorie Exempt Licensee ein. Umfasst sind unter anderem Investment Funds und Branches, also unselbständige Zweigniederlassungen, ausländischer Unternehmen, deren relevantes Einkommen in einem ausländischen Staat steuerpflichtig ist.

Ein Exempt Licensee ist nicht automatisch von dem Erfordernis zum Bestehen des Economic Substance Test befreit. Eine Befreiung ist vielmehr an eine entsprechende Nachweisführung geknüpft. Konkret ist eine substantiierte ESR-Benachrichtigung mit Belegen über den Status als Exempt Licensee bei der zuständigen Regulatory Authority einzureichen. Wird der Nachweis nicht oder nicht ausreichend geführt, muss auch ein Exempt Licensee den Economic Substance Test bestehen.

Relevante Aktivitäten

Die reformierten ESR enthalten überdies neue Definitionen im Zusammenhang mit einigen der relevanten Aktivitäten (sogenannte Relevant Activities). Neu gefasst wurden beispielsweise Distribution and Service Centre Business und Holding Company Business sowie die Begriffe Foreign Connected Person und High Risk IP Licensee.

ESR-Benachrichtigung

Die reformierten ESR normieren eine Frist zur Einreichung der ESR-Benachrichtigung (sogenannte Notification). Diese ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Finanzjahres eines Licensee oder Exempt Licensee elektronisch an ein noch einzurichtendes Online Portal des Finanzministeriums zu übermitteln.

Die reformierten ESR statuieren zudem eine Pflicht zur erneuten Vorlage bereits übermittelter ESR-Benachrichtigungen. Unternehmen, die eine ESR-Benachrichtigung bereits an die für sie zuständige Regulatory Authority übersandt haben, müssen diese nochmals über das vorbenannte Online Portal des Finanzministeriums einreichen. Eine diesbezügliche Frist ist bislang jedoch noch nicht bekannt gegeben worden.

ESR-Bericht

Auch unter den reformierten ESR besteht für einen Licensee, der eine relevante Aktivität ausübt und während eines Finanzjahres daraus Einkommen generiert, weiterhin die Pflicht zum Bestehen des Economic Substance Test. Zum Nachweis des Bestehens ist ein entsprechender Bericht über die wirtschaftliche Substanz des Licensee (sogenannter Economic Substance Report) innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des betreffenden Finanzjahres vorzulegen. Gleiches gilt für einen Exempt Licensee, der seiner ESR-Benachrichtigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist.

Neu ist, dass zusammen mit dem Bericht auch der Jahresabschluss bei der Regulatory Authority einzureichen ist.

Strafenkatalog

Abgeändert wurden zudem die Strafen im Falle eines Gesetzesverstoßes.

Bei Nichteinhaltung der Benachrichtigungspflicht kann eine Geldstrafe von AED 20.000 verhängt werden (zuvor AED 10.000 bis AED 50.000).

Eine Geldstrafe von AED 50.000 steht bei erstmaligem Nichtbestehen des Economic Substance Test oder bei Nichteinhaltung der Berichtspflicht im Raum (zuvor AED 10.000 bis AED 50.000). Bei erneutem Nichtbestehen im unmittelbar nachfolgenden Geschäftsjahr droht eine Geldstrafe von AED 400.000 (zuvor AED 50.000 bis AED 300.000).

Bei Meldung falscher Informationen kann eine Geldstrafe von AED 50.000 verhängt werden (zuvor AED 10.000 bis AED 50.000).

Zuständige Behörden

Durch die reformierten ESR wird die Federal Tax Authority als National Assessing Authority ernannt. Diese ist für die Beurteilung und Durchsetzung der Einhaltung des Economic Substance Test und für die Verhängung von Strafen zuständig.

Die reformierten ESR enthalten zudem eine Auflistung der Behörden, die als Regulatory Authority fungieren und die unter anderem die Einhaltung der Benachrichtigungs- und Berichtspflicht überwachen und an sie übermittelte Benachrichtigungen und Berichte an die National Assessing Authority weiterleiten.

Wo finden Sie behördliche Informationen zu den reformierten ESR?

Das Finanzministerium hat auf seinem Internetauftritt einen Katalog von 46 Fragen und Antworten zu den reformierten ESR sowie weitere Hinweise veröffentlicht. Abrufbar sind diese Informationen unter:

https://www.mof.gov.ae/en/strategicpartnerships/pages/esr.aspx

Was sollten Sie nun tun?

Vor dem Hintergrund der reformierten ESR empfehlen wir Ihnen die folgenden Maßnahmen:

  • Selbst wenn Sie sich in der Vergangenheit bereits mit den ESR auseinandergesetzt haben, besteht für Sie nun Handlungsbedarf. Es ist zu überprüfen, ob die auf Grundlage der alten ESR basierenden Annahmen noch immer zutreffen.
  • Falls noch nicht geschehen, machen Sie sich schnellstmöglich mit den reformierten ESR und den vom Finanzministerium zur Verfügung gestellten Informationen vertraut. Schenken Sie dabei besondere Aufmerksamkeit der Ausnahmekategorie Exempt Licensee sowie den neu eingeführten Definitionen für einige der relevanten Aktivitäten, etwa für Distribution and Service Centre Business.
  • Fallen Sie mit Ihrer Unternehmung in den Anwendungsbereich der reformierten ESR, passen Sie Ihren Geschäftsbetrieb, wenn und soweit erforderlich, zügig an die aktuelle Rechtslage an, um den Anforderungen des Economic Substance Test zu genügen.
  • Reichen Sie, wenn und soweit erforderlich, die ESR-Benachrichtigung erneut form- und fristgerecht auf dem noch zu schaffenden Portal des Finanzministeriums ein.
  • Übermitteln Sie, wenn und soweit erforderlich, den Bericht zum Bestehen des Economic Substance Test form- und fristgerecht zusammen mit dem Jahresabschluss.
  • Sollten Sie im Umgang mit den reformierten ESR Unterstützung benötigen, holen Sie zeitnah Expertenrat ein, um einen Verstoß gegen die neuen Vorschriften und daraus resultierende Strafen zu vermeiden.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.

Download

Reform der Economic Substance Regulations in den Vereinigten Arabischen Emiraten