Das Wages Protection System in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Veröffentlicht am 12.04.2023

Das Wages Protection System ("WPS") ist ein elektronisches Gehaltsüberweisungssystem, das der Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate ("VAE") angeschlossen ist und die Gehaltszahlung über akkreditierte Banken oder Wechselstuben erfordert. Es ermöglicht der zuständigen Behörde zu überprüfen, ob Arbeitergeber Gehälter pünktlich und in der erforderlichen Höhe zahlen. Das WPS wurde im Jahr 2009 eingeführt und wird seither von unterschiedlichen Institutionen eingesetzt. Die kürzlich getroffene Entscheidung der Freihandelszone Dubai Multi Commodities Centre ("DMCC"), die Nutzung des WPS als verpflichtend zu erklären sowie die Ausweitung der WPS-Pflicht auf bestimmte Angestellte in Privathaushalten nehmen wir zum Anlass, den Anwendungsbereich des WPS im Staatsgebiet der VAE sowie in einzelnen Freihandelszonen näher zu beleuchten.

Staatsgebiet

Das Ministry of Human Resources & Emiratisation ("MoHRE") ist für arbeitsrechtliche Angelegenheiten im Staatsgebiet der VAE, also außerhalb der Freihandelszonen, zuständig. Das MoHRE war die erste Behörde, die die Nutzung des WPS für Gehaltszahlungen im Jahr 2009 angeordnet hat.

Seither wurden Einzelheiten mehrfach geändert. Aktuell gilt gemäß Ministerial Resolution No. 598 of 2022, dass ein Arbeitgeber im Staatsgebiet der VAE grundsätzlich mindestens 80% der Gesamtgehälter der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer über das WPS zahlen muss. In Bezug auf den einzelnen Arbeitnehmer gelten die Anforderungen des WPS als erfüllt, wenn der Arbeitnehmer wenigstens 80% seines Gehalts erhalten hat und für etwaige Abzüge ein Rechtsgrund vorliegt. Die Gehaltszahlung muss innerhalb der ersten 15 Tage des Folgemonats erfolgen, sofern der Arbeitsvertrag keine kürzere Frist vorsieht.

Werden Gehälter nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Höhe gezahlt, sieht das Gesetz Sanktionen vor. Beispielsweise ist es einem Arbeitgeber dann nicht mehr möglich, neue Arbeitserlaubnisse bei dem MoHRE zu beantragen.

Für Personen, die in einem Privathaushalt als Lehrer, Pfleger, Boten, Fitnesstrainer oder Agronomen arbeiten, ist gemäß Ministerial Resolution No. 675 of 2022 die Gehaltszahlung über das WPS seit dem 01.04.2023 ebenfalls verpflichtend.

DMCC

DMCC hat mit Wirkung zum 15.02.2023 die Anwendbarkeit des WPS eingeführt. Seither sind alle in DMCC registrierten Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter, die über ein aktives oder abgelaufenes Arbeitsvisum oder eine Permanent Identity Card verfügen, über das WPS zu bezahlen. Dabei ist das Gehalt zwingend in der Landeswährung VAE-Dirham (AED) zu entrichten. Von der WPS-Pflicht ausgenommen sind Gesellschafter eines in DMCC lizenzierten Unternehmens. Deren Gehälter müssen nicht über das WPS gezahlt werden.

Gebühren, die Banken oder Wechselstuben für die Überweisung per WPS veranschlagen, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht auferlegen.

Für das Jahr 2023 wird DMCC bei Zuwiderhandlung noch keine Sanktionen verhängen. Dies soll erst ab Januar 2024 in Form von eingeschränkten Möglichkeiten der Nutzung des Onlineportals des DMCC und Verhängung von Geldstrafen erfolgen.

JAFZ

Die Freihandelszone Jebel Ali Free Zone ("JAFZ") hat sich im Jahr 2012 dem WPS angeschlossen.

Ein in JAFZ ansässiges Unternehmen erfüllt nach aktueller Auskunft der Behörde die Anforderungen des WPS dann, wenn es zum einen mindestens 80% der Gesamtgehälter der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer über das WPS zahlt und der einzelne Arbeitnehmer zum anderen mindestens 80% des im Arbeitsvertrag vereinbarten Gehalts erhält. Werden die Schwellenwerte nicht eingehalten, verhängt JAFZ Bußgelder.

Hat ein Arbeitgeber das Gehalt nicht oder nur anteilig bezahlt, weil der Arbeitnehmer beispielsweise unbezahlten Urlaub genommen hat, kann der Arbeitgeber über das Dubai Trade Portal eine sogenannte Service Request Number ("SR Number") erstellen und rechtfertigende Gründe, welche mit fundierten Beweisen zu belegen sind, vortragen. Nach Einreichen der Dokumente prüft JAFZ den konkreten Fall und sieht je nach Sachverhalt von der Verhängung eines Bußgeldes ab.

Unabhängig davon, welches Fälligkeitsdatum im Arbeitsvertrag geregelt ist, muss das Gehalt spätestens bis zum 19. des Folgemonats gezahlt werden. Andernfalls erhält der Arbeitgeber ein Bußgeld, und es ist ihm nicht mehr möglich, neue Arbeitserlaubnisse zu beantragen.

DAFZ

Die Freihandelszone Dubai Airport Freezone ("DAFZ") hat sich dem WPS bislang nicht angeschlossen. Sie verfügt jedoch seit Kurzem über das sogenanntes Employee Payroll System. Dieses ist von dem Arbeitgeber im Onlineportal der DAFZ zu führen und kann von DAFZ eingesehen werden.

Erhält der Arbeitnehmer sein Gehalt nicht oder nicht in voller Höhe, wird dies im Employee Payroll System angezeigt. DAFZ kontaktiert sodann den Arbeitgeber und fordert diesen auf, das ausstehende Gehalt umgehend auszuzahlen oder darzulegen, weshalb eine (vollständige) Zahlung ausgeblieben ist.

DAFZ schreibt nicht vor, wie das Gehalt an den Arbeitnehmer zu entrichten ist. Die Parteien sind somit frei, sich auf eine Zahlungsweise zu einigen.

DDA

In Freihandelszonen unter der Verwaltung der Dubai Development Authority ("DDA"), wie beispielsweise in Dubai Design District, Dubai Internet City und Dubai Media City, gilt das WPS ebenfalls nicht. Auch besteht kein anderes System, mit dem die Freihandelszone Gehaltszahlungen kontrolliert.

Ein Arbeitnehmer, der sein Gehalt unvollständig oder nicht rechtzeitig erhalten hat, muss sich zunächst an den Arbeitgeber wenden. Verweigert dieser nach wie vor die Zahlung, kann der Arbeitnehmer die jeweilige Freihandelszone bitten, mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und zu vermitteln.

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Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.

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