Wie unterscheidet sich Freehold von Long-Term Leasehold?

Freehold ist das umfassendste Recht an einem Grundstück. Der Halter einer Freehold-Immobilie ist deren uneingeschränkter Eigentümer und kann das Grundstück veräußern, beleihen oder anderweitig über dieses verfügen, sofern dies nicht gegen die Rechte Dritter oder die öffentliche Ordnung verstößt. Freehold-Eigentum ist zeitlich unbegrenzt. Bei Long-Term Leasehold handelt es sich dagegen um einen Langzeitmietvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren.

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