Jeder ausländische Arbeitnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat von Gesetzes wegen nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (sogenannte End-of-Service Gratuity). Mit Einführung des Voluntary Alternative End-of-Service Benefits Scheme ("Savings Scheme") besteht nunmehr landesweit erstmals eine Wahlmöglichkeit des Arbeitgebers, wie er die Abfindung zahlen möchte.
Was ist das Savings Scheme?
Nach der bisher alleinig geltenden Methode berechnet sich der Anspruch auf Abfindung auf Basis des zuletzt gezahlten Monatsgrundgehalts und wird von dem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Andere Vorschriften gelten lediglich in den Finanzfreihandelszonen Dubai International Financial Centre und Abu Dhabi Global Market.
Dagegen leistet der Arbeitgeber im Rahmen des Savings Scheme monatliche Beiträge, die er für den Arbeitnehmer anhand des jeweils aktuellen Grundgehalts in einen zugelassenen Investmentfonds einzahlt.
Welche Investmentfonds stehen zur Verfügung?
Im Juli 2024 wurden die ersten beiden Investmentfonds der Anbieter Daman Investments und Lunate zugelassen. Mittlerweile hat sich die Anzahl der Anbieter mit National Bonds und First Abu Dhabi Bank auf vier erhöht.
Alle Investmentfonds werden durch die Securities & Commodities Authority akkreditiert und durch das Ministry of Human Resources & Emiratisation überwacht.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Das Savings Scheme steht allen Arbeitgebern des Privatsektors offen, einschließlich solcher, die in Freihandelszonen ansässig sind (mit Ausnahme des Dubai International Financial Centre und Abu Dhabi Global Market).
Die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Der Arbeitgeber kann also wählen, ob er von dem Savings Scheme Gebrauch macht oder weiterhin die Abfindung auf dem herkömmlichen Weg zahlt.
Welche Mitspracherechte hat der Arbeitnehmer?
Es obliegt der alleinigen Entscheidung des Arbeitgebers, für welche Arbeitnehmer er das Saving Scheme aktiviert. Für die ausgewählten Arbeitnehmer ist die Teilnahme sodann verpflichtend.
Bestimmte Arbeitnehmer können indes den konkreten Investmentfonds selbst auswählen. Ist der Arbeitnehmer ein sogenannter Skilled Worker, bezieht also ein Monatsgehalt von wenigstens AED 4.000 und arbeitet in einem Skill Level zwischen 1 und 5, bestehen für ihn je nach Risikobereitschaft und Präferenz verschiedene Anlagemöglichkeiten. Der Arbeitnehmer kann sich grundsätzlich zwischen risikofreien Portfolios mit Kapitalschutzgarantie, Portfolios mit niedrigem, mittlerem oder hohem Risiko und Scharia-konformen Investmentfonds entscheiden. Ein Unskilled Worker ist dagegen verpflichtet, die risikofreie Variante zu wählen.
Wie hoch sind die Monatsbeiträge?
Die von dem Arbeitgeber zahlbaren monatlichen Beiträge (sogenannten Basic Contributions) betragen in den ersten fünf Jahren der Betriebszugehörigkeit 5,83% und ab dem sechsten Jahr 8,33% des jeweiligen Monatsgrundgehalts des Arbeitnehmers. Die Berechnungsgrundlage entspricht somit der bisherigen Methode. Diese geht von 21 Tagen vom zuletzt gezahlten monatlichen Grundgehalt pro Beschäftigungsjahr in den ersten fünf Jahren und 30 Tagen vom zuletzt gezahlten monatlichen Grundgehalt für jedes weitere, das fünfte Beschäftigungsjahr übersteigende Jahr aus.
Die Monatsbeiträge des Arbeitgebers sind zusätzliche Leistungen und dürfen nicht von dem Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden.
Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer keinen Zugriff auf die Basic Contributions.
Kann der Arbeitnehmer zusätzliche Beiträge zahlen?
Der Arbeitnehmer kann zusätzlich freiwillige Zahlungen (sogenannte Voluntary Contributions) leisten. Es ist zum einen möglich, dass der Arbeitnehmer bis zu 25% seines Jahresgehalts selbst durch einen Pauschalbetrag einzahlt. Zum anderen kann er den Arbeitgeber anweisen, bis zu 25% von seinem Monatsgehalt abzuziehen und für ihn in den Investmentfonds einzuzahlen.
Im Gegensatz zu den Basic Contributions kann der Arbeitnehmer über die Voluntary Contributons bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise verfügen.
Was gilt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer wählen, ob er sich die angesparten Beträge aus dem Savings Scheme auszahlen lässt oder weiter selbst investiert.
Der Anspruch auf Abfindung, den der Arbeitnehmer bis zur Teilnahme an dem Savings Scheme erworben hat, wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusätzlich fällig und ist von dem Arbeitgeber auszuzahlen. Berechnungsgrundlage ist das Monatsgrundgehalt im Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme an dem Savings Scheme.
Scheidet der Arbeitnehmer vor Vollendung des ersten Jahres der Betriebszugehörigkeit aus, kann der Arbeitgeber die bereits gezahlten Beiträge von dem Anbieter des Investmentfonds zurückverlangen.
Welche Vorteile bietet das Savings Scheme?
Aus Arbeitnehmersicht schützt das Savings Scheme vor allem vor einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch die bereits erfolgten monatlichen Zahlungen auf das Konto einer Drittpartei wird zudem der Zugriff durch den Arbeitnehmer auf das angesparte Geld erleichtert. Zudem können die Beiträge schon während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zur Kapitalmehrung eingesetzt werden, anstatt für den Arbeitnehmer unverzinst als bloße Rückstellungen auf dem Konto des Arbeitgebers zu liegen.
Für den Arbeitgeber bietet das Savings Scheme Potential zur Einsparung, da die Beiträge monatlich anhand des jeweils aktuellen Grundgehalts berechnet werden und nicht, wie bei der herkömmlichen Zahlungsweise der Abfindung, einmalig anhand des zuletzt gezahlten Monatsgrundgehalts.