Weitreichende Änderungen des VAE-Gesellschaftsrechts angekündigt

Die bedeutsamsten Neuerungen betreffen die Anteilsverteilung bei Staatsgebietsgesellschaften. Unter anderem soll es ausländischen Investoren künftig erlaubt sein, 100% der Geschäftsanteile an Gesellschaften im Staatsgebiet der VAE, also außerhalb von Freihandelszonen, zu halten. Damit wird die bisher geltende, verpflichtende Mehrheitsbeteiligung von emiratischen Staatsbürgern oder Gesellschaften, die zu 100% im Eigentum von Einheimischen stehen, wohl weitestgehend abgeschafft. Von den neuen Regelungen ausgenommen sind bestimmte Wirtschaftszweige, wie beispielsweise der Öl- und Gassektor. Das Foreign Direct Investment Law, das seit Kurzem in engen Grenzen eine ausländische Allein- oder Mehrheitsanteilseignerschaft ermöglicht, wird im Zuge der Änderungen des VAE-Gesellschaftsrechts wahrscheinlich aufgehoben. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.

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