VAE senkt Eintritt der Volljährigkeit ab

Durch eine Änderung des Civil Transactions Law wurde das Erreichen der Volljährigkeit von 21 Mondjahren nach dem islamischen Hijri-Kalender auf 18 gregorianische Jahre gesenkt. Dadurch werden gesetzliche Zeitangaben vereinheitlicht und praktische Herausforderungen reduziert.

 

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.