VAE führen Körperschaftsteuer ein

Mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.06.2023 beginnen, gilt die Körperschaftsteuer für alle Unternehmen und gewerblichen Tätigkeiten, mit Ausnahme der Gewinnung von Bodenschätzen, die weiterhin der Unternehmensbesteuerung auf Emiratsebene unterliegt. Der Regelsteuersatz wird 9% betragen. Eine Steuerbefreiung wird für steuerpflichtige Gewinne bis zu AED 375.000 gelten, um kleine und neu gegründete Unternehmen zu unterstützen. Auf Einkünfte aus Beschäftigung, Immobilien und anderen Investitionen wird keine Körperschaftsteuer erhoben. Die steuerlichen Neuerungen werden die Befreiungen von Körperschaftsteuer berücksichtigen, die derzeit Unternehmen in Freihandelszonen zugutekommen, sofern diese alle regulatorischen Anforderungen erfüllen und keine Geschäfte mit dem Staatsgebiet der VAE tätigen.

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