VAE erheben Verbrauchssteuer ab 01.10.2017

Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass die Steuer auf all diejenigen verbrauchsteuerpflichtigen Waren erhoben werden wird, die in den VAE konsumiert werden, wozu auch Freihandelszonen und Flughäfen rechnen. Güter, die von Reisenden ausgeführt werden, bleiben steuerfrei. Nach derzeitigem Stand werden Tabakwaren und Energy Drinks sowie kohlensäurehaltige Getränke, mit Ausnahme von Sprudel, der Verbrauchssteuer unterfallen.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.