Schonfrist für Verstöße gegen Aufenthaltsrecht

Innerhalb von zwei Monaten ab dem 01.09.2024 wird es Personen, die gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften der VAE verstoßen haben, möglich sein, ihren Aufenthaltsstatus anzupassen oder das Land zu verlassen, ohne eine Geldstrafe oder andere rechtliche Nachteile fürchten zu müssen.

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Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.