Neues System für End-of-Service Gratuity im Privatsektor eingeführt

Das Voluntary Alternative End-of-Service Scheme ist am 01.11.2023 in Kraft getreten. Falls Arbeitgeber sich für eine Teilnahme entscheiden, müssen sie sich ordnungsgemäß registrieren. Das Modell ist nicht an ein Mindestgehalt gebunden und gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, freiwillig zusätzliche Beiträge zu leisten.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.