Neues Gesellschaftsrecht hält an zwingender Minderheitsbeteiligung ausländischer Gesellschafter fest

Auch weiterhin müssen wenigstens 51% der Anteile an einer im Staatsgebiet der VAE belegenen GmbH (LLC) von emiratischen Staatsbürgern oder Gesellschaftern, die zu 100% im Eigentum Einheimischer stehen, gehalten werden. Das neue Commercial Companies Law (Federal Law No. 2 of 2015) hat insofern keine Liberalisierung für ausländische Investoren geschaffen.

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