Neue Zuständigkeit für Ausstellung von Arbeitserlaubnissen für Hausangestellte

Künftig werden Arbeitserlaubnisse für Hausangestellte, sogenannte domestic workers, nicht mehr von dem General Directorate of Residency and Foreigners Affairs, sondern von dem Ministry of Human Resources and Emiratisation (MoHRE), dem Arbeitsministerium, bearbeitet. Das neue Verfahren tritt ab dem ersten Quartal 2017 in Dubai und ab dem zweiten Quartal in den gesamten VAE in Kraft. Unter den Begriff der domestic workers fallen unter anderem Haushaltshilfen, Köche, Wachleute, Fahrer und Gärtner.

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