Neue Vorschriften für Zahlungen bei Immobilientransaktionen

Immobilienmakler und Anwaltskanzleien müssen neue Meldepflichten beachten, wenn bei einer Immobilientransaktion eine oder mehrere Barzahlungen in Höhe von AED 55.000 oder mehr getätigt werden, wenn Zahlungen unter Verwendung virtueller Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder Non-Fungible Tokens (NFTs) erfolgen oder wenn Zahlungen aus Vermögen stattfinden, welches aus virtuellen Vermögenswerten erwachsen ist.

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