Die neuen Regelungen betreffen unter anderem das Fahren in Wohngebieten und das Mitfahren auf dem Beifahrersitz. Zudem werden neu ausgestellte Führerscheine nur noch eine Gültigkeit von 2 Jahren haben. Anschließend können Staatsangehörige der VAE ihre Fahrerlaubnis jeweils um 10 Jahre, Ausländer um 5 Jahre verlängern. Bereits existierende Führerscheine sind von der neuen Regel nicht betroffen.
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