Ausländer in Abu Dhabi müssen ab sofort einen im Emirat Abu Dhabi registrierten Mietvertrag vorweisen, um bereits bestehende Aufenthaltsgenehmigungen von Angehörigen zu verlängern oder neue zu beantragen. Ausnahmen können unter Umständen nach Einzelfallprüfung von der Einwanderungsbehörde gemacht werden.
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