Gesetzliche Mittagsruhe für Arbeiter beginnt Mitte Juni

Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung sind unzulässig zwischen 12.30 Uhr und 15 Uhr im Zeitraum vom 15.06.2018 bis zum 15.09.2018. Unternehmen, die gegen diese Regelung verstoßen, werden mit Bußgeldern in Höhe von AED 5.000 pro Arbeiter bis maximal AED 50.000 belegt.

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