Führungszeugnis wird Voraussetzung für VAE-Arbeitsvisum

Die Vorschrift tritt am 04.02.2018 in Kraft. Das Führungszeugnis ist durch das Heimatland oder das Land, in dem der Antragsteller die letzten fünf Jahre gelebt hat, auszustellen. Die neue Regelung gilt nicht für Visa von Angehörigen, Besuchern und Touristen.

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