Führungszeugnis bis auf Weiteres nicht mehr verpflichtend

Seit dem 04.02.2018 war für die Beantragung eines Arbeitsvisums ein Führungszeugnis für die letzten fünf Jahre beizubringen. Die Regelung wurde jetzt ausgesetzt, um Botschaften und Personalvermittler aufgrund des sehr hohen Aufkommens an Anfragen zu entlasten.

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