Fristverlängerung in Bezug auf ESR

Das Finanzministerium der VAE hat die Frist für die Einreichung von Benachrichtigungen und Berichten bezüglich der Economic Substance Regulations (ESR) für das Geschäftsjahr 2019 verlängert. Alle Unternehmen in den VAE, die eine relevante Aktivität ausüben, müssen nun die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 31.01.2021 einreichen.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.