Frist für Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung verstrichen

Wer verpflichtet ist, sich bei der Arbeitslosenversicherung anzumelden, dies aber bislang versäumt hat, muss ab heute mit einer Geldstrafe von AED 400 rechnen. Die Arbeitslosenversicherung ist für Beschäftigte in der Privatwirtschaft und bei föderalen Behörden obligatorisch. Beschäftigte in Freihandelszonen, halbstaatlichen und kommunalen Einrichtungen können, müssen sich aber nicht für das System anmelden.

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