Arbeitslosenversicherung in Kraft getreten

Der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung ist verpflichtend für Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Sektor, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Staatsgebiet der VAE beschäftigt sind. Die Versicherung muss bis zum 30.06.2023 von dem Arbeitnehmer abgeschlossen worden sein.

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