Virtual Working Programme in Dubai: 5 Fakten zur neuen Visumsart

Veröffentlicht am 18.04.2021

Nach Einführung des Retirement Visa, das wir Ihnen in vorangegangenen Artikeln vorgestellt haben, hat das Department of Tourism and Commerce Marketing ("Dubai Tourism") in Zusammenarbeit mit dem General Directorate of Residency and Foreigners Affairs eine weitere Art der Aufenthaltserlaubnis ins Leben gerufen. Das Virtual Working Programme ("Programm") ermöglicht es sowohl ausländischen Arbeitnehmern als auch Selbständigen, deren Unternehmen außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate ("VAE") ansässig sind, unter bestimmten Bedingungen wenigstens ein Jahr lang in den VAE zu leben und von dort aus ihrer bisherigen Tätigkeit nachzugehen.

Fakt 1
Antragsberechtigt sind ausländische Arbeitnehmer und Selbstständige

Ein Arbeitnehmer, der das Programm für sich in Anspruch nehmen möchte, muss bei einem Arbeitgeber außerhalb der VAE angestellt sein. Ein lokaler Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich.

Selbstständige, die ein Unternehmen im Ausland betreiben, können durch das Programm ebenfalls für zunächst ein Jahr in den VAE Aufenthalt nehmen.

Zu beachten gilt, dass das Programm nur die Ausübung solcher beruflichen Tätigkeiten erlaubt, die auch Personen, die mit einem Touristenvisum eingereist sind, in den VAE ausüben dürften. So ist es beispielsweise Mitarbeitern ausländischer Unternehmen nicht gestattet, Wartungsarbeiten in den VAE vorzunehmen. Hierfür wäre nach wie vor der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem lokalen Arbeitgeber notwendig.

Fakt 2
Ein monatlicher Mindestverdienst ist Voraussetzung

Ein Arbeitnehmer muss ein Gehalt von wenigstens USD 5.000 netto pro Monat oder das Äquivalent in einer anderen Währung beziehen. Der Monatsverdienst ist durch Einreichung der letzten Gehaltsabrechnung sowie von Kontoauszügen der letzten drei Monate zu belegen. Zudem ist ein Arbeitsvertrag bzw. ein Nachweis über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vorzulegen, der zumindest den Zeitraum des geplanten Aufenthalts in den VAE abdeckt. Sind die Dokumente nicht in englischer oder arabischer Sprache abgefasst, müssen sie entsprechend übersetzt werden.

Selbstständige müssen dokumentieren, dass ihnen die ausländische Gesellschaft bereits mindestens ein Jahr lang gehört. Zudem ist ein durchschnittliches Monatseinkommen von USD 5.000 netto oder das Äquivalent in einer anderen Währung durch Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate nachzuweisen. Auch diese Unterlagen sind, sofern in anderer Sprache abgefasst, ins Englische oder Arabische zu übersetzen.

Fakt 3
Das Programm ist eine günstige Variante, um ein Jahr lang in den VAE zu leben

Die Gebühren belaufen sich auf insgesamt USD 611 pro Jahr. Darin enthalten sind die Antrags- und Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten für den Medical Test und die Ausstellung der sogenannten Emirates ID Card.

Die aufgrund des Programms erteilte Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann sie verlängert werden. Hierzu ist das Antragsverfahren erneut zu durchlaufen, wobei die entsprechenden Dokumente in aktualisierter Form einzureichen sind.

Fakt 4
Es wird eine lokale Krankenversicherung benötigt

Eine lokale Krankenversicherung muss bereits für die Bewerbung zum Programm vorliegen. Eine internationale Krankenversicherung, die auch die VAE abdeckt, kann ebenfalls von den zuständigen Behörden anerkannt werden.

Fakt 5
Das Programm ermöglicht die Teilnahme am Alltagsleben

Über das Programm erhält der Antragsteller neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Emirates ID Card.

Mit dieser ist es ihm möglich, eine Wohnung in den VAE anzumieten und Verträge über notwendige Versorgungsleistungen, wie Strom, Wasser und Telekommunikation, abzuschließen. Auch besteht die Möglichkeit zur Eröffnung eines lokalen Bankkontos und zum Schulbesuch für die Kinder des Antragstellers.

Schließlich können Familienangehörige gesponsert werden. Das Programm berechtigt allerdings nicht dazu, Hausangestellte direkt anzustellen. Dies müsste über ein sogenanntes Tadbeer Centre erfolgen.

Fazit

Das Virtual Working Programme ermöglicht es ausländischen Arbeitnehmern und Selbständigen, ihren Lebensmittelpunkt vergleichsweise unkompliziert für wenigstens ein Jahr in die VAE zu verlegen. Dies kann zum einen von Interesse sein, um das Arbeiten aus dem Home Office heraus für eine gewisse Zeit von einem anderen Standort aus zu betreiben. Zum anderen kann der Aufenthalt dazu dienen, für sich herauszufinden, ob ein dauerhafter Umzug in die VAE künftig in Frage kommt.

Vor Antragstellung sollten jedoch mögliche steuerrechtliche Implikationen einer temporären Wohnsitznahme in den VAE abgeklärt werden. Denn obwohl Dubai Tourism mit der Steuerfreiheit der VAE wirbt, könnte eine Steuerpflicht im Heimatland des Antragstellers gleichwohl fortbestehen.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.

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