Die arbeitsrechtlichen Regelungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten ("VAE") enthalten einige Vorgaben, die von Rechtsordnungen anderer Länder abweichen und sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Nachfolgend erläutern wir Ihnen 5 Besonderheiten nach dem Federal Decree-Law No. 33 of 2021, dem sogenannten UAE Labour Law, das für alle Arbeitsverhältnisse in den VAE mit Ausnahme solcher mit Arbeitgebern in den Finanzfreihandelszonen der VAE gilt.
Besonderheit 1
Befristete Arbeitsverträge
Arbeitsverträge können in den VAE nur befristet abgeschlossen werden. Das Gesetz sieht dabei keine maximale Gültigkeitsdauer vor. Im Staatsgebiet der VAE können derzeit in der Praxis jedoch nur maximal zwei Jahre vereinbart werden. Dagegen ist es für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern, die in einer Freihandelszone ansässig sind, möglich, befristete Arbeitsverträge auch mit längerer Dauer abzuschließen.
Kettenarbeitsverträge, also mehrere aneinandergereihte befristete Arbeitsverträge, sind zulässig und die Regel. Zudem kann sich ein befristeter Arbeitsvertrag nicht in einen unbefristeten umwandeln, da diese Vertragsart nicht besteht.
Besonderheit 2
Urlaub
Dem Arbeitnehmer stehen pro Jahr 30 Kalendertage bezahlten Urlaubs zu.
Die Berechnungsgrundlage anhand von Kalendertagen hat zur Folge, dass Wochenendtage, Feiertage und Krankentage, die in eine Urlaubsspanne fallen, als Urlaubstage mitgezählt werden.
Einzelvertraglich dürfte es möglich sein, statt Kalendertage Arbeitstage als Urlaubstage zu vereinbaren. Ein gängiges, aber gesetzlich nicht untermauertes Äquivalent zu 30 Kalendertagen sind 22 Arbeitstage.
Besonderheit 3
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Nach Ablauf der Probezeit hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf maximal 90 Krankentage pro Jahr.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt gestaffelt: Während der ersten 15 Krankentage besteht ein Anspruch auf volle Gehaltszahlung und für die folgenden 30 Tage auf die Hälfte. Ab dem 46. Krankentag entfällt der Vergütungsanspruch. Überschreitet die krankheitsbedingte Abwesenheit 90 Tage innerhalb eines Jahres, ist der Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Besonderheit 4
Kündigung
Obgleich Arbeitsverträge immer befristet abgeschlossen werden, können sie auch vor Ablauf der Befristung unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Diese muss für die Zeit nach Ablauf der Probezeit zwischen 30 und 90 Tagen liegen.
Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer 14 Tage, wenn er die VAE verlassen und einen Monat, wenn er eine neue Stelle in den VAE antreten möchte. Kündigt der Arbeitgeber während der Probezeit, beläuft sich die Kündigungsfrist auf 14 Tage.
Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer freizustellen (sogenannter Garden Leave).
Jede Kündigung ist wirksam. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes. Unter sehr strengen Voraussetzungen kann sich allenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben.
Besonderheit 5
Abfindung
Jeder Arbeitnehmer hat nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Zahlung einer gesetzlich geregelten Abfindung, sogenannte Gratuity oder Severance Pay. Dieser Anspruch ist auch einzelvertraglich nicht abdingbar.
Die Abfindung wird anhand des zuletzt gezahlten Grundgehalts berechnet, sofern der Arbeitnehmer nicht an der alternativen Zahlungsweise der Abfindung, dem sogenannten Savings Scheme, teilnimmt. Für die ersten fünf Jahre der Betriebszugehörigkeit erhält der Arbeitnehmer eine Zahlung in Höhe von 21 Tagen seines Grundgehalts pro Jahr der Betriebszugehörigkeit und ab dem sechsten Jahr jährlich eine Zahlung in Höhe von 30 Tagen seines Grundgehalts.
Der Anspruch auf Abfindung bleibt auch im Falle der Kündigung durch den Arbeitnehmer oder bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber vollumfänglich bestehen.
Die Abfindung ist, wie alle anderen Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.