Gesetzliche Krankenversicherungspflicht im Emirat Dubai

AHK Newsletter Recht und Steuern, Mai 2015, S. 9 f.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über das im November 2013 erlassene Dubai Law No. 11 of 2013 („Health Insurance Law“). Das Gesetz sieht vor, alle sich im Emirat Dubai aufhaltenden Personen in ein gesetzliches Krankenversicherungssystem aufzunehmen und damit vor allem auch einkommensschwachen Schichten Zugang zu einer minimalen Gesundheitsversorgung zu verschaffen.

1. Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

Dem Health Insurance Law unterfallen neben emiratischen Staatsangehörigen alle Personen, die über ein Residence Visa verfügen („Residents“) sowie solche, die sich zu Besuch in Dubai befinden.

Der räumliche Geltungsbereich des Health Insurance Law erstreckt sich über das gesamte Emirat einschließlich aller Freihandelszonen.

2. Kostenträger

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung trägt bei emiratischen Staatsangehörigen die Regierung des Emirats Dubai. Für den Versicherungsschutz von Residents und Besuchern hat der jeweilige Sponsor des Residence Visa bzw. Visit Visa aufzukommen.

Somit stehen vor allem Arbeitgeber in der Pflicht, ihren Mitarbeitern eine entsprechende Police zur Verfügung zu stellen. Versicherungsnehmer ist dabei der Arbeitgeber. Dieser hat für die Versicherungsprämien voll aufzukommen und kann sie auch nicht anteilig auf den Arbeitnehmer abwälzen.

3. Umsetzungsfristen

Das Health Insurance Law wird in drei Phasen implementiert und ist je nach Mitarbeiteranzahl des Arbeitgebers zu bestimmten Zeitpunkten umzusetzen.

Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 1.000 Angestellte, waren die Regularien des Health Insurance Law bereits bis Oktober 2014 zu erfüllen. Bis Juli 2015 müssen Betriebe mit einer Personalgröße zwischen 100 und 999 Beschäftigten für die Krankenversicherung ihrer Arbeitnehmer sorgen. Firmen mit weniger als 100 Mitarbeitern haben den Anforderungen des Health Insurance Law bis zum 30.06.2016 nachzukommen. Das letztgenannte Datum gilt auch für die Versicherung von Familienangehörigen und Hausangestellten.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden Residence Visas für Arbeitnehmer bzw. Familienangehörige und Hausangestellte nur ausgestellt oder erneuert, wenn der Beantragende Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz erbringt.

4. Umfang der Versicherungspflicht

Die Krankenversicherung hat wenigstens eine medizinische Grundversorgung im Emirat Dubai sowie eine notfallmedizinische Versorgung in den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten zu umfassen. Die jährlichen Kosten für den Minimalschutz belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen auf etwa AED 500 bis AED 700. Die Deckungssumme einer solchen Basisversicherung beträgt AED 150.000.

Darüber hinaus können je nach Fallgestaltung auch Policen abgeschlossen werden, die einen weitreichenderen Schutz bieten, also beispielsweise einen größeren geographische Radius oder ein breiteres Leistungsspektrum abdecken.

5. Versicherungsunternehmen

Vor Abschluss einer Krankenversicherung ist darauf zu achten, dass der Versicherer über eine staatliche Zulassung verfügt, eine Krankenversicherung nach den Maßgaben des Health Insurance Law anbieten zu dürfen.

Weiteres Kriterium bei der Auswahl des Anbieters ist das Gesamtmonatsgehalt des zu Versichernden. Bei Arbeitnehmern mit einem monatlichen Einkommen über AED 4.000 kann derzeit bei 43 Versicherungsunternehmen eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Erwerbstätige mit einem Verdienst von AED 4.000 oder weniger können lediglich bei einem von aktuell sieben registrierten Unternehmen versichert werden.

6. Fazit

Jedem Arbeitgeber ist zu empfehlen, sich frühzeitig auf die Anforderungen des Health Insurance Law einzustellen, indem bestehende bzw. abzuschließende (Gruppen-)versicherungen auf die Vereinbarkeit mit den (künftig) geltenden gesetzlichen Bestimmungen überprüft werden. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass bei Verstoß gegen das Health Insurance Law Bußgelder fällig werden können.

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Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.

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