Als weitere Säule im Sozialversicherungssystem führen die Vereinigten Arabischen Emirate ("VAE") neben der in Dubai und Abu Dhabi bereits bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung nun auch eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Ziel ist es, dass der Versicherte im Falle des Verlusts der Arbeitsstelle für einen begrenzten Zeitraum eine finanzielle Unterstützung erhält, um sich neu orientieren zu können.
Besteht eine Verpflichtung zum Abschluss einer Arbeitslosenversicherung?
Der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung ist zwingend. Die neuen Regelungen gelten in allen sieben Emiraten und treten ab dem 01.01.2023 in Kraft.
Wer ist verpflichtet, eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen?
Grundsätzlich sind sowohl emiratische Staatsangehörige als auch in den VAE ansässige Ausländer versicherungspflichtig. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder im staatlichen Sektor der VAE tätig ist.
Nicht versicherungspflichtig sind Investoren, die in ihrem eigenen Unternehmen tätig sind, Hausangestellte, Beschäftigte, die nur für die Dauer eines bestimmten Projekts angestellt sind, Jugendliche unter 18 Jahren sowie Rentner, die eine Altersrente beziehen und eine neue Stelle angetreten haben.
Wie kann eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen werden?
Der Abschluss ist über eine App, über Dienstleistungszentren, Bank- und Bezahlautomaten, Wechselstuben, SMS, die Telekommunikationsanbieter Etisalat und du sowie über die Webseite des sogenannten Insurance Pool möglich. Dieser umfasst eine Gruppe von Versicherungsgesellschaften mit Sitz in den VAE.
Wer trägt die Kosten für eine Arbeitslosenversicherung und wie hoch sind diese?
Die Versicherungsprämie ist von dem Arbeitnehmer zu zahlen. Für den Arbeitgeber entstehen insofern keine Kosten.
Bezieht der Arbeitnehmer ein monatliches Grundgehalt von AED 16.000 oder weniger, beläuft sich die Versicherungsprämie auf AED 5 pro Monat oder AED 60 pro Jahr. Für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Grundgehalt von mehr als AED 16.000 entstehen Versicherungskosten in Höhe von AED 10 pro Monat oder AED 120 pro Jahr.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherte einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn der Versicherte mindestens zwölf Monate in Folge versichert gewesen ist und die monatlichen Versicherungsprämien rechtzeitig an den Versicherer gezahlt hat.
Wann besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er aus disziplinarischen Gründen entlassen wurde, selbst gekündigt hat oder sich herausstellt, dass er das Arbeitslosengeld durch Betrug oder Täuschung erlangt hat.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, sobald der Arbeitnehmer eine neue Stelle antritt oder die VAE verlässt.
Wie und innerhalb welcher Frist hat die Beantragung von Arbeitslosengeld zu erfolgen?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld muss innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Insurance Pool geltend gemacht werden. Anträge auf Arbeitslosengeld können über das ePortal www.dubins-wpp.ae, über eine App sowie über das Call Center unter der Rufnummer 800 382467 eingereicht werden.
Wie wird die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet?
Grundsätzlich erhalten anspruchsberechtigte Arbeitnehmer ein monatliches Arbeitslosengeld in Höhe von 60% ihres monatlichen Grundgehalts, höchstens jedoch AED 20.000 pro Monat.
Über welchen Zeitraum wird das Arbeitslosengeld ausgezahlt?
Pro anspruchsbegründendem Sachverhalt wird das Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von maximal drei Monaten ab dem Datum der jeweiligen Arbeitslosigkeit gewährt.
Zudem ist die Zahlung von Arbeitslosengeld während des gesamten Versicherungszeitraums in den VAE auf insgesamt zwölf Monate begrenzt.