Unter Gratuity (auch Severance Pay genannt) ist die dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zustehende Abfindung zu verstehen. Sie kann einzelvertraglich nicht abbedungen werden und ist Bestandteil der sogenannten End-of-Service Benefits, also von allen Ansprüchen, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen kann. Diese umfassen neben der Gratuity unter anderem die Abgeltung von Überstunden und nicht genommenem Urlaub, ausstehende Gehaltszahlungen und in engen Grenzen auch Schadensersatzansprüche.
Was ist mit Gratuity gemeint?
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