Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Im Rahmen des Anstellungsprozesses eines neuen Mitarbeiters haben wir bei der zuständigen Behörde erwirkt, dass trotz vorheriger Ablehnung des Antrags aufgrund der Herkunft des Mitarbeiters schlussendlich doch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (sogenanntes Residence Visa) erteilt wurde. Somit stand auch der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis (sogenannte Work Permit) und in der Folge der Arbeitsaufnahme nichts im Wege.

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Wir stehen Ihnen jederzeit für individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder per eMail.

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