Glossar: Arbeitsrecht VAE - Teil 2

Veröffentlicht am 24.10.2023

Wie in jedem Rechtsgebiet gelten auch im Arbeitsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate ("VAE") lokale Besonderheiten. Mit unserem Glossar Arbeitsrecht VAE machen wir die in den VAE häufig verwendeten Begriffe im Rahmen von Arbeitsverhältnissen verständlich. Heute geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Dokumente, die zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses in den VAE typischerweise benötigt werden.

Offer Letter

Der Offer Letter ist ein Angebotsschreiben und damit eine Vorstufe zum Arbeitsvertrag. Er umfasst die wesentlichen Parameter eines künftigen Arbeitsverhältnisses. Dazu zählen in der Regel unter anderem Position, Gehalt, erster Arbeitstag, Dauer der Befristung, Probezeit, Urlaubstage und Kündigungsfrist.

Der Offer Letter wird von dem Arbeitgeber initiiert und dem künftigen Arbeitnehmer zur Gegenzeichnung zugeleitet.

Arbeitgeber, die im Staatsgebiet der VAE ansässig sind und mithin der Zuständigkeit des Ministry of Human Resources & Emiratisation ("MoHRE") unterfallen, haben zwingend (auch) den von dem MoHRE herausgegebenen, standardisierten Offer Letter, hier Job Offer genannt, zu verwenden, sofern der künftige Arbeitnehmer das Residence Visa über den Arbeitgeber beantragt.

Vereinzelt fordern auch Freihandelszonenbehörden, wie die Dubai Multi Commodities Centre Authority, die Vorlage eines Offer Letter.

Standard Employment Contract

Im Staatsgebiet der VAE ist zwingend das von dem MoHRE vorgegebene Formular als Arbeitsvertrag zu verwenden. Die dort gemachten Angaben werden automatisch denen des Offer Letter entnommen und können mithin nicht mehr abgeändert werden.

Auch Arbeitgeber in bestimmten Freihandelszonen, wie beispielsweise in der Jebel Ali Free Zone, sind verpflichtet, den von der jeweiligen Freihandelszonenbehörde zur Verfügung gestellten Standardarbeitsvertrag zu verwenden. Andere Freihandelszonenbehörden, wie etwa die Dubai Multi Commodities Centre Authority oder die Dubai Development Authority, stellen es den Parteien frei, entweder den Standardarbeitsvertrag oder ein eigenes Vertragswerk zu verwenden. Letzteres setzt indes voraus, dass dieses mit dem Arbeitsrecht der VAE in Einklang steht.

Additional Terms and Conditions

Da Standardarbeitsverträge nur in äußerst geringem Maße individuell angepasst werden können, ist es gerade für höhere Positionen üblich, Zusatzvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sogenannte Additional Terms and Conditions, abzuschließen.

Additional Terms and Conditions können insbesondere solche Regelungen umfassen, für die der Standardarbeitsvertrag keinen Raum bietet. Dazu zählen etwa Bestimmungen zu Boni, Kommissionen und Umzugskosten, zur Nutzung eines Firmenwagens und zum Wettbewerbsverbot.

Additional Terms and Conditions sollten idealerweise auf den Standardarbeitsvertrag, für den sie gelten, verweisen und nicht in Widerspruch zu diesem stehen.

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Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.

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