Das Ende der Bankgarantie für Arbeitnehmer? Neue Versicherungen im Staatsgebiet der VAE, in JAFZ und DMCC

Veröffentlicht am 02.07.2020

Um eine Arbeitserlaubnis für einen neuen Mitarbeiter zu erhalten, muss der Arbeitgeber in den meisten Fällen eine Bankgarantie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Behörde hinterlegen und kann sie erst nach Beendigung der Vertragsbeziehung zurückverlangen. Zweck ist die zumindest teilweise Absicherung der Ansprüche des Arbeitnehmers im Streitfall. Das Stellen solcher Bankgarantien führt dazu, dass Gelder – je nach Mitarbeiteranzahl und Standort – oft in großer Höhe gebunden sind. Abhilfe schaffen Versicherungen, die die Bankgarantien ersetzen und derzeit im Staatsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate ("VAE") sowie in den Freihandelszonen Jebel Ali Free Zone ("JAFZ") und Dubai Multi Commodities Centre ("DMCC") bestehen. Unternehmen, die in den vorgenannten Gebieten ansässig sind, haben so die Möglichkeit, Liquidität zu schaffen. Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten Aspekte der neuen Versicherungen vor:

1. Staatsgebiet

a. Anwendungsbereich

Im Staatsgebiet der VAE, d.h. im Zuständigkeitsbereich des Ministry of Human Resources & Emiratisation, ist der Arbeitgeber zur Stellung einer Bankgarantie bzw. zum Abschluss einer Versicherung nur für solche Arbeitnehmer verpflichtet, die auch von dem Arbeitgeber gesponsert werden, die also nicht nur eine Work Permit, sondern auch ein Residence Visa über den Arbeitgeber erhalten.

b. Versicherungsschutz

Seit Ende 2018 wird die Bankgarantie grundsätzlich durch eine Versicherung ersetzt.

Während die Bankgarantie lediglich einen Betrag von AED 3.000 absichert, greift die Versicherung bis zu einer Summe von AED 20.000 pro Arbeitnehmer und deckt folgende Posten ab: End-of-Service Benefits, Abgeltung für nicht genommenen Urlaub, Überstundenausgleich, nicht gezahlte Gehälter, Rückflugticket in das Heimatland des Arbeitnehmers und Behandlungskosten bei Arbeitsunfällen.

c. Prämie

Die Versicherungsprämie beträgt AED 60 pro Jahr und Mitarbeiter. Die Höhe der Bankgarantie beläuft sich pauschal auf AED 3.000 pro Arbeitnehmer.

d. Beantragung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist der Abschluss der Versicherung für den Arbeitgeber verpflichtend. Ein Wahlrecht zwischen Bankgarantie und Versicherung besteht somit nicht.

Die Versicherung ist abzuschließen, wenn der Arbeitgeber zuvor mindestens sechs Monate lang keine Verstöße gegen das Wages Protection System begangen hat. Gehälter müssen in diesem Zeitraum also pünktlich und vollständig gezahlt worden sein. Andernfalls ist nach wie vor eine Bankgarantie zu stellen.

Unabhängig davon, ob für einen Mitarbeiter bereits eine Bankgarantie besteht, wird die Versicherung automatisch im Rahmen des Antragsverfahrens zur Verlängerung einer Work Permit oder zur Beantragung einer neuen Work Permit abgeschlossen. Dabei wird auch die Prämie automatisch in Rechnung gestellt.

Die Erstattung bestehender Bankgarantien muss der Arbeitgeber in einem separaten Verfahren aktiv beantragen.

2. JAFZ

a. Anwendungsbereich

Mit Ausnahme von Gesellschaftern und leitenden Angestellten, die ein sogenanntes Employment Contract Undertaking unterzeichnet haben, ist für jeden Mitarbeiter eines in der JAFZ lizenzierten Unternehmens eine Bankgarantie zu stellen bzw. eine Versicherung abzuschließen. Dies gilt – anders als im Staatsgebiet der VAE – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber neben der Work Permit (in der JAFZ Employment Card genannt) auch das Residence Visa des Arbeitnehmers stellt oder nicht.

b. Versicherungsschutz

Seit September 2019 hat das sogenannte Workforce Protection Programme die Bankgarantie in der JAFZ grundsätzlich abgelöst.

Die Versicherung umfasst alle Ansprüche eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis und tritt je nach monatlichem Grundgehalt mit unterschiedlichen Höchstbeträgen ein. Diese liegen zwischen AED 10.000 bei einem monatlichen Grundgehalt von weniger als AED 4.001 und AED 60.000 bei einem monatlichen Grundgehalt von mehr als AED 20.000.

Bei der Bankgarantie entspricht der gewährte Schutz der Höhe der hinterlegten Garantiesumme.

c. Prämie

Die Prämie für das Workforce Protection Programme bemisst sich nach dem Monatsgrundgehalt eines Arbeitnehmers und liegt zwischen AED 160 und AED 610 für drei Jahre.

Dagegen liegt die Bankgarantie um ein Vielfaches höher. Sie beträgt 1,5 Monatsgrundgehälter des Arbeitnehmers zuzüglich einer von der Jebel Ali Free Zone Authority bestimmten Pauschale für den Rückflug in das jeweilige Heimatland.

d. Beantragung

Die Nutzung des Workforce Protection Programme ist für den Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtend. Ihm steht also kein Wahlrecht zwischen Versicherung und Bankgarantie zu.

Die Versicherung kann indes nur dann beantragt werden, wenn keine Verstöße gegen das Wages Protection System vorliegen. Den einzuhaltenden Zeitraum ohne Beanstandungen hat die Jebel Ali Free Zone Authority auf 18 Monate festgesetzt. Andernfalls ist nach wie vor die Bankgarantie zu entrichten.

Die Beantragung der Rückzahlung einer Bankgarantie bzw. der Abschluss einer neuen Versicherung ist zudem nur im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren möglich. Es muss entweder ein bestehendes Residence Visa oder eine bestehende Work Permit verlängert oder ein neues Residence Visa oder eine neue Work Permit beantragt werden.

Die Erstattung einer Bankgarantie erfolgt über das Dubai Trade Onlineportal. Der Arbeitgeber kann das Guthaben sodann entweder für künftige Anträge nutzen, wie beispielsweise für die Verlängerung der Lizenz, oder die Auszahlung auf sein Geschäftskonto veranlassen.

3. DMCC

a. Anwendungsbereich

Im DMCC hat der Arbeitgeber alle Mitarbeiter mit einer Bankgarantie bzw. einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten. Dies gilt auch für Gesellschafter, die gleichzeitig Angestellte des Unternehmens im DMCC sind.

b. Versicherungsschutz

Mit Einführung der sogenannten Employee Protection Insurance ("EPI") zum 19.05.2020 wird die zuvor auch im DMCC geforderte Bankgarantie für Arbeitnehmer grundsätzlich abgelöst.

Die EPI umfasst nicht gezahlte Gehälter und Flugtickets, End-of-Service Benefits, Behandlungskosten bei Arbeitsunfällen sowie Kosten für die Rückführung des Arbeitnehmers in sein Heimatland bzw. die Überführung sterblicher Überreste.

Der maximale Versicherungsschutz bemisst sich nach der gewählten Gültigkeitsdauer des Residence Visa sowie nach dem monatlichen Grundgehalt des Arbeitnehmers und reicht von AED 10.000 bis AED 50.000. Ein Versicherungsschutz in der niedrigsten Höhe von AED 10.000 besteht für Arbeitnehmer mit einem Grundgehalt von weniger als AED 4.000 und einer Gültigkeit des Residence Visa von einem Jahr. Der maximale Schutz von AED 50.000 ist für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Grundgehalt ab AED 19.001 und einer Gültigkeit des Residence Visa von drei Jahren gegeben.

Die Bankgarantie sichert dagegen nur einen Pauschalbetrag von AED 3.000 ab.

c. Prämie

Auch die Prämie für die EPI bemisst sich nach dem monatlichen Grundgehalt des Arbeitnehmers sowie nach der gewählten Gültigkeitsdauer des Residence Visa. Bei einer Gültigkeit des Residence Visa von einem Jahr und einem monatlichen Grundgehalt von weniger als AED 4.000 beträgt die Versicherungsprämie AED 85. Die maximal zu zahlende Prämie beläuft sich auf AED 570 bei einem Grundgehalt von mindestens AED 19.001 für die gesamte Gültigkeitsdauer des Residence Visa von drei Jahren.

Für die Bankgarantie ist eine Pauschale von einmalig AED 3.000 pro Arbeitnehmer zu entrichten.

d. Beantragung

Wie auch im Staatsgebiet der VAE und in der JAFZ, steht einem Arbeitgeber im DMCC kein Wahlrecht zwischen Versicherung und Bankgarantie offen. Der Abschluss einer EPI ist verpflichtend, sofern deren Voraussetzungen vorliegen.

Die EPI ist dann nicht (mehr) verfügbar, wenn ein im DMCC lizenziertes Unternehmen zwei aufeinanderfolgende Monatsgehälter an einen Arbeitnehmer nicht gezahlt und DMCC hierzu eine Beschwerde erhalten hat. In diesem Fall wird die EPI für alle bestehenden Arbeitnehmer des Unternehmens zurückgezogen und mit der Bankgarantie in Höhe von AED 3.000 pro Mitarbeiter ersetzt. Auch für neue Arbeitnehmer muss sodann eine Bankgarantie gestellt werden. Eine erneute Inanspruchnahme der EPI ist erst wieder möglich und vorgeschrieben, wenn alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beigelegt und gegen den Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten keine neuen Beschwerden erhoben wurden.

Die EPI wird, sofern der Arbeitgeber nicht wie vorbeschrieben gesperrt ist, automatisch über das Onlineportal des DMCC beantragt, wenn der Arbeitgeber eines der folgenden Verfahren anstößt: Beantragung eines neuen Residence Visa, Verlängerung eines bestehenden Residence Visa, Transfer eines Residence Visa, Beantragung einer neuen Work Permit (im DMCC Employment Card genannt), Verlängerung einer bestehenden Work Permit oder Beantragung der Anpassung des Gehalts des Arbeitnehmers.

Die alleinige Beantragung der Auszahlung der Bankgarantie ohne gleichzeitige Beantragung eines der genannten Verfahren ist nicht möglich.

Bereits geleistete Bankgarantien werden durch Gutschrift auf das Konto des Arbeitgebers im DMCC Onlineportal erstattet und können für zukünftige Antragsverfahren verwendet oder auf das Geschäftskonto transferiert werden.

Fazit

Beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses profitieren von den neuen Versicherungen. Für den Arbeitgeber verbessern sie den Cash Flow. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die in der JAFZ ansässig sind. Arbeitnehmer genießen in den meisten Fällen aufgrund der höheren Deckungssummen einen größeren Schutz vor einem Zahlungsausfall des Arbeitgebers in Bezug auf arbeitsrechtliche Ansprüche.

Aufgrund dieser Vorteile ist auf lange Sicht davon auszugehen, dass Versicherungen das System der Bankgarantie vollständig ersetzen werden. Weitere Freihandelszonen, wie beispielsweise die Dubai Airport Freezone, arbeiten bereits an entsprechenden Programmen.

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