Teilzeitarbeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Part-Time und Partial Employment

AHK Legal Newsletter December 2018 (veröffentlicht auf Englisch)

Partial Employment ist eine weitestgehend unbekannte Form der Teilzeitbeschäftigung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ("VAE") und wird oft mit Part-Time Employment verwechselt. In diesem Artikel beschreiben wir daher ausführlich jedes der beiden Modelle und erläutern die wichtigsten Unterschiede. Nach der Lektüre sind Sie in der Lage, die geeignetste Beschäftigungsart für ein zukünftiges Arbeitsverhältnis auszuwählen.

1. Part-Time Employment

a. Definition

Part-Time Employment beschreibt ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer für maximal ein Jahr bei einem Haupt- oder einem Nebenarbeitgeber tätig ist. Übersteigt die Dauer der Beschäftigung ein Jahr, ist nach Ablauf der Frist ein neuer Antrag auf Anstellung einzureichen. Die Betriebszugehörigkeit gilt jedoch als fortbestehend.

Ein typischer Fall von Part-Time Employment liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer bereits Vollzeit bei einem Hauptarbeitgeber tätig ist und eine weitere Beschäftigung bei einem Nebenarbeitgeber auf Teilzeitbasis aufnehmen möchte.

In einem anderen Szenario beabsichtigt ein Einwohner der VAE, der von einem Ehepartner, Elternteil oder einer Universität gesponsert wird, nur in Teilzeit zu arbeiten und sucht daher eine Beschäftigung bei einem Hauptarbeitgeber.

b. Rechtsgrundlage

Ministerial Resolution No. 1188 of 2010 on the Regulations and Conditions for Granting Internal Work Permits bildet die Rechtsgrundlage für Part-Time Employment.

c. Vertrag

Das Ministry of Human Resources & Emiratisation ("MoHRE") sieht keine spezielle Art von Arbeitsverträgen für Part-Time Arbeitnehmer vor. Es ist der gleiche Standardarbeitsvertrag wie für Vollzeitbeschäftigte zu verwenden. Aufgrund der Begrenzung des Part-Time Employment (für jede Laufzeit) auf ein Jahr sind die Parteien in der Regel gezwungen, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen und haben nicht die Möglichkeit, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzugehen.

d. Work Permit und Residence Visa

Übt ein Arbeitnehmer bereits eine Hauptbeschäftigung aus, wird ihm für jede Nebenbeschäftigung immer eine sogenannte Part-Time Work Permit von MoHRE erteilt.

Möchte ein Arbeitnehmer hingegen nur mit einem Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, steht es den Parteien grundsätzlich frei, eine reguläre Work Permit oder eine Part-Time Work Permit zu beantragen.In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass ein Arbeitnehmer, dem eine Part-Time Work Permit erteilt wird, nicht berechtigt ist, über diesen Arbeitgeber ein Residence Visa zu beantragen.

e. No Objection Certificate

Ein Part-Time Arbeitnehmer benötigt immer die Erlaubnis seines Hauptarbeitgebers und, sofern der Hauptarbeitgeber nicht auch der Sponsor des Arbeitnehmers ist, auch die Erlaubnis des Sponsors seines Residence Visa (sogenanntes No Objection Certificate oder NOC).

Daher kann ein Arbeitnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hauptarbeitgebers kein Part-Time Employment aufnehmen. Dieser Umstand stellt den wichtigsten Unterschied zu Partial Employment dar.

f. Arbeitszeiten

Ministerial Resolution No. 1188 of 2010 schweigt zu der Anzahl der maximalen Arbeitsstunden, die ein Part-Time Beschäftigter arbeiten darf. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die gleichen Höchstgrenzen wie bei Vollzeitbeschäftigten gelten, also acht Stunden pro Tag sowie sechs Tage und 48 Stunden pro Woche.

g. Ansprüche des Arbeitnehmers

Part-Time Arbeitnehmer genießen alle im Arbeitsrecht der VAE enthaltenen Rechte, wie beispielsweise Anspruch auf Urlaub und Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

2. Partial Employment

a. Definition

Im Rahmen des Partial Employment nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung für weniger als acht Stunden pro Tag, aber für nicht weniger als 20 Stunden und nicht mehr als 48 Stunden pro Woche bei einem Hauptarbeitgeber auf und, sofern der Arbeitnehmer sich dazu sogleich oder zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, zusätzlich bei einem oder mehreren Nebenarbeitgebern.

Nur Personen des von MoHRE definierten ersten oder zweiten Professional Level steht ein Partial Employment offen, d.h. ein Arbeitnehmer muss entweder über einen Universitätsabschluss oder zumindest über eine Ausbildung in einem technischen oder wissenschaftlichen Bereich verfügen.Ein typisches Beispiel für Partial Employment ist der spezialisierte Steuerberater, der nicht als Selbständiger arbeitet und sein Fachwissen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mehr als nur einem Arbeitgeber zur Verfügung stellen möchte.

b. Rechtsgrundlage

Partial Employment ist eine vergleichsweise neue Art des Arbeitsverhältnisses und wurde im März 2018 mit Ministerial Resolution No. 31 of 2018 eingeführt.

c. Vertrag

MoHRE stellt spezielle Standardarbeitsverträge für Partial Employment zur Verfügung. Sowohl befristete als auch unbefristete Verträge stehen den Parteien zur Auswahl.

d. Work Permit und Residence Visa

Eine sogenannte Partial Work Permit wird für jede Haupt- und Nebentätigkeit erteilt. Sie gilt für zwei Jahre im Falle eines unbefristeten Vertrags oder für die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Falle eines befristeten Vertrags.

Benötigt der Arbeitnehmer ein Residence Visa, so muss dieses über den Hauptarbeitgeber beantragt werden.

e. No Objection Certificate

Das auffälligste Merkmal des Partial Employment ist (im Gegensatz zu Part-Time Employment oder jeder anderen Art der Beschäftigung), dass weder vom Hauptarbeitgeber noch von einem Nebenarbeitgeber ein No Objection Certificate verlangt wird, um ein neues Partial Employment aufzunehmen. MoHRE und der Arbeitnehmer sind lediglich verpflichtet, jeden bestehenden Arbeitgeber nach Ausstellung einer neuen Partial Work Permit über deren Erteilung zu informieren.

Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer an ein Wettbewerbsverbot oder eine Verschwiegenheitsklausel gebunden ist und sich dennoch entscheidet, in Teilzeit für einen Wettbewerber zu arbeiten. Nur ein Gerichtsurteil, das dies verbietet, würde den Arbeitnehmer daran hindern, ein solches konkurrierendes Arbeitsverhältnis einzugehen.

Wird der Arbeitnehmer jedoch von einer anderen Partei als dem Hauptarbeitgeber gesponsert, z.B. von einem Ehepartner oder Elternteil, muss ein No Objection Certificate des jeweiligen Sponsors eingeholt werden.

f. Arbeitszeiten

Für den Hauptarbeitgeber muss der Arbeitnehmer weniger als acht Stunden pro Tag oder weniger als 48 Stunden pro Woche, aber nicht weniger als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Für die Nebentätigkeiten gelten keine Einschränkungen. Es steht den Parteien frei, die genauen Arbeitszeiten zu vereinbaren.

Insgesamt darf ein Arbeitsnehmer jedoch in allen seinen Partial Employments nicht mehr als 48 Stunden pro Woche oder 144 Stunden alle drei Wochen arbeiten, sofern keine anderslautende Genehmigung des MoHRE vorliegt. Ferner muss der Arbeitnehmer wenigstens einen freien Tag pro Woche erhalten, an dem er für keinen Arbeitgeber tätig ist.

g. Ansprüche des Arbeitnehmers

Der Hauptarbeitgeber hat dem Arbeitnehmer Jahresurlaub, die Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und alle anderen finanziellen Ansprüche nach dem Arbeitsrecht der VAE zu gewähren. Diese sind anteilig unter Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitszeit und des Entgelts zu berechnen.Dagegen bestehen die vorgenannten Ansprüche bei jeder Nebenbeschäftigung nur dann, wenn die Parteien sie ausdrücklich vereinbaren.

3. Fazit

Kenntnis über die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen und deren Voraussetzungen hilft, das Beschäftigungssystem der VAE zu verstehen und die im Einzelfall passendste Form des Arbeitsverhältnisses auszuwählen.

Möchte ein Arbeitgeber beispielsweise verhindern, dass einer seiner Arbeitnehmer ohne seine Zustimmung für einen anderen Arbeitgeber arbeitet, sollte er keine Partial Work Permit beantragen, auch wenn ein Arbeitnehmer hoch qualifiziert ist und nur in Teilzeit für ihn arbeiten möchte.

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Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.

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