Das arbeitsgerichtliche Verfahren in Dubai: Die wichtigsten Fragen

AHK Legal Newsletter June 2019 (veröffentlicht auf Englisch)

Das Führen eines Gerichtsverfahrens bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sollte stets das letzte Mittel sein. Es ist zumeist zeit- und kosteneffizienter, eine gütliche Einigung auszuhandeln. Können jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Streitigkeiten außergerichtlich nicht beilegen, sind folgende Aspekte in Bezug auf ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht im Emirat Dubai zu beachten:

Wann ist das Arbeitsgericht in Dubai zuständig?

Das Arbeitsgericht ist Teil der Dubai Courts. Es ist für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig, die sich aus Arbeitsverhältnissen ergeben, die entweder im Staatsgebiet des Emirates Dubai oder in einer Freihandelszone Dubais, mit Ausnahme des Dubai International Financial Centre, angesiedelt sind.

Was kann Gegenstand einer Klage sein?

Eine arbeitsrechtliche Klage kann grundsätzlich nur auf die Zahlung eines Geldbetrags gerichtet sein. Ein typisches Beispiel ist die Klage eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz für eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber.

Ein Anspruch auf Wiedereinstellung sieht das Arbeitsrecht der Vereinigten Arabischen Emiraten nicht vor. Auch einer Klage auf Unterlassung, wie beispielsweise im Falle eines Verstoßes gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, wird wohl nicht stattgegeben.

Was ist vor Klageerhebung zu beachten?

Ein arbeitsrechtlicher Anspruch ist nach Ablauf eines Jahres nach Entstehen gerichtlich nicht mehr durchsetzbar. Es ist daher darauf zu achten, dass das Gerichtsverfahren rechtzeitig eingeleitet wird.

Bei einem Anstellungsverhältnis, das im Staatsgebiet des Emirates Dubai angesiedelt ist und damit der Zuständigkeit des Ministry of Human Resources & Emiratisation ("MoHRE") unterliegt, ist vor Klageerhebung zwingend ein Schlichtungsverfahren vor einem sogenannten Twa-Fouq Centre zu durchlaufen. Kann der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dort nicht beigelegt werden, verweist die Schlichtungsstelle die klagende Partei zu einem Al Adheed Centre. Das Al Adheed Centre fungiert als Typing Office der Dubai Courts. Es setzt die Klageschrift auf und leitet die notwendigen Dokumente elektronisch an das Arbeitsgericht weiter.

In den meisten Freihandelszonen, wie etwa dem Dubai Multi Commodities Centre oder der Jebel Ali Free Zone, ist vor Klageerhebung ebenfalls ein Schlichtungsverfahren vor der Freihandelszonenbehörde durchzuführen.

In welcher Sprache wird das Gerichtsverfahren geführt?

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Dubai wird auf Arabisch geführt. Das bedeutet, dass alle Dokumente, die die Parteien in das Verfahren einführen möchten, in Arabisch oder arabischer Übersetzung beizubringen sind. Übersetzungen müssen von einem beim Ministry of Justice akkreditierten Übersetzer erstellt worden sein.

Das Arbeitsgericht führt den Prozess in der Regel ohne mündliche Verhandlung. Im Termin reicht jede Partei ihre Schriftsätze einschließlich Urkundenbeweisen ein. Dazu zählen etwa Arbeitsverträge, Korrespondenz zwischen den Parteien und Kontoauszüge. Nur in Ausnahmefällen werden Zeugen gehört. Daher ist vor Betreiben eines Gerichtsverfahrens sicherzustellen, dass die klagende Partei ihre Ansprüche hinreichend mithilfe von Dokumenten belegen kann.

Wird ein Rechtsbeistand vor Gericht benötigt?

In erster Instanz ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend vorgeschrieben. Sollte eine Partei der arabischen Sprache und insbesondere der juristischen Fachbegriffe nicht mächtig sein, ist es ratsam, einen Rechtsbeistand zu bestellen. Dabei haben ausschließlich emiratische Anwälte und einige Anwälte anderer arabischer Nationalitäten das Recht, vor Gericht aufzutreten.

Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Erhebt der Arbeitgeber Klage, hat er Gerichtskosten in Höhe von 5% des Streitwerts zu zahlen, maximal jedoch AED 20.000.

Der Arbeitnehmer hingegen muss gemäß Dubai Law No. 21 of 2015 bis zu einem Streitwert von AED 100.000 keine Gerichtskosten entrichten. Übersteigt der Streitwert AED 100.000, betragen die Gerichtskosten auch im Fall der Klageerhebung durch den Arbeitnehmer 5% des Streitwerts und sind auf eine Höchstsumme von AED 20.000 begrenzt.

Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob und in welcher Höhe dem Kläger, sofern dieser in dem Rechtsstreit obsiegt, etwaig gezahlte Gerichtskosten von dem unterlegenen Beklagten erstattet werden müssen.

Werden Anwaltskosten erstattet?

Grundsätzlich hat jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen. Das Gericht spricht der obsiegenden Partei allenfalls nur geringe Beträge zwischen AED 2.000 und AED 5.000 zu.

Wie lange dauert es, bis ein Urteil ergeht?

Die Länge des Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu rechnen unter anderem die Komplexität der Sache, die Verfügbarkeit der Parteien und die aktuelle Auslastung des Arbeitsgerichts.

Laut dem Jahresbericht der Dubai Courts für das Jahr 2017 dauerten arbeitsgerichtliche Verfahren von der Erhebung der Klage bis zum Erlass des erstinstanzlichen Urteils durchschnittlich 89,2 Tage. Die Wartezeit von Klageerhebung bis zum ersten Termin betrug im Durchschnitt 22 Tage.

Derzeit gibt es Bestrebungen, die Verfahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten weiter zu beschleunigen. So wurde etwa im November 2018 mit dem sogenannten Remote Litigation Service die Möglichkeit vor den Dubai Courts geschaffen, arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert unter AED 20.000 mittels elektronischer Kommunikationsmittel beizuwohnen. Solche Fälle werden vor dem Einzelrichter verhandelt, der innerhalb von 24 Stunden ein Urteil fällen kann.

Wie kann gegen ein Urteil vorgegangen werden?

Rechtsmittel sind erst ab einem Streitwert von mehr als AED 20.000 zulässig. Für Streitigkeiten bis zu diesem Wert ist das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts endgültig und kann nicht in einer höheren Instanz angegriffen werden.

Ist ein Urteil rechtsmittelfähig, haben die Parteien 30 Tage ab Urteilsverkündung Zeit, Berufung einzulegen. Der Arbeitnehmer ist auch in der Berufungsinstanz bis zu einem Streitwert von AED 100.000 von den Gerichtskosten befreit. Gegen das Urteil des Berufungsgerichts kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision eingelegt werden.

Wie wird das Urteil des Arbeitsgerichts vollstreckt?

Ist das Urteil rechtskräftig und kommt die unterlegene Partei dem Urteil nicht nach, muss die obsiegende Partei die Vollstreckung des Urteils bei dem Vollstreckungsgericht beantragen.

Dieses wird die unterlegene Partei auffordern, die im Urteil zugesprochene Summe innerhalb von 15 Tagen zu begleichen.

Die Kosten für das Vollstreckungsverfahren belaufen sich auf 2% der zu vollstreckenden Summe, wobei die Mindestkosten AED 200 und die Maximalkosten AED 5.000 betragen. Der Arbeitnehmer ist erneut bis zu einem Streitwert von AED 100.000 von den Kosten befreit.

Welche Zwangsmaßnahmen muss der Vollstreckungs-schuldner fürchten?

Zahlt der Schuldner auch nach Aufforderung des Vollstreckungsgerichts nicht, können unter anderem seine Bankkonten gepfändet werden.

Ministerial Resolution No. 797 of 2014 ermächtigt außerdem das MoHRE dazu, bis zur vollständigen Zahlung durch den Arbeitgeber dessen Akte beim MoHRE zu sperren. Dadurch ist es dem Arbeitgeber zum Beispiel nicht mehr möglich, neue Arbeitsgenehmigungen zu beantragen. Ist der Arbeitgeber an anderen Gesellschaften beteiligt, kann das MoHRE die Sperrung der Akten auch dieser Gesellschaften veranlassen.

In schwerwiegenden Fällen können zudem Haftbefehl und Ausreiseverbot gegen den Geschäftsführer des Arbeitgebers ergehen.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter +971 4 327 5888 oder per eMail unter info(at)anders.ae.

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