Update zum neuen VAE-Gesellschaftsrecht

Veröffentlicht am 01.08.2016

Mit diesem Artikel möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf das neue Gesellschaftsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate (Federal Law No. 2 of 2015, "neues CCL") informieren.

1. Verlängerung der Umsetzungsfrist

Das neue CCL ist am 01.07.2015 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle im Staatsgebiet ansässigen Gesellschaften, ihre Gesellschaftsverträge (Memorandum and Articles of Association, "MoA & AoA") an die neue Rechtslage anzupassen. Ursprünglich galt dafür eine Frist bis zum 30.06.2016.

Ende Juni 2016 wurde dieser Zeitraum um ein Jahr verlängert, um dem administrativen Aufwand, der für Gesellschaften mit der Abänderung ihrer Statuten verbunden ist, ausreichend Rechnung zu tragen. Aufgrund der Fristverlängerung haben bestehende Gesellschaften, die die Vorgaben des neuen CCL bislang noch nicht umgesetzt haben, nun bis zum 30.06.2017 Zeit, ihre MoA & AoA anzupassen.

2. Konkretisierungen zum neuen CCL

Zudem wurde jüngst Ministerial Resolution No. 272 of 2016 ("Resolution") zur Anwendbarkeit des neuen CCL auf die Limited Liability Company ("LLC") erlassen. Hintergrund ist, dass nach neuem CCL die Vorschriften zur Public Joint Stock Company ("PJSC") grundsätzlich auch auf die LLC Anwendung finden. Diese pauschale Verweisung hat zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung geführt, die die Resolution zum Teil ausräumt. Gleichzeitig hat die Resolution neue Rechtsfragen aufgeworfen. Diskutiert wird nun unter anderem, ob ein Bundesgesetz überhaupt durch einen ministeriellen Erlass abgeändert werden kann.

Die Resolution enthält einen Positiv- und einen Negativ-Katalog zur Anwendung der Vorschriften zur PJSC auf die LLC und statuiert darüber hinaus neue Pflichten für die LLC. Nicht anzuwenden sein soll beispielsweise das gesetzliche Verbot zur Gewährung von Finanzhilfen durch die LLC zum Anteilserwerb. Anwendung finden sollen dagegen diverse Vorschriften zur PJSC in Bezug auf Buchprüfung und Hauptversammlung, die für die LLC durch neue Bestimmungen in der Resolution noch ergänzt werden. So soll etwa der für die LLC bestellte Wirtschaftsprüfer an der jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlung teilnehmen und seinen Bericht verlesen. Auch soll die LLC verpflichtet sein, ihren geprüften Jahresabschluss innerhalb von sieben Tagen nach Abhaltung der Gesellschafterversammlung bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bereits diese wenigen Beispiele illustrieren, dass sich mit Erlass der Resolution die Handlungspflichten für die LLC noch einmal verdichten könnten. Gesellschafter und Geschäftsführer sind daher gut beraten, sich mit den Regelungen vertraut zu machen und sie in der täglichen Unternehmenspraxis bei Bedarf umzusetzen.

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